Frühester deutscher Pressekodex

| Freitag, 23. Dezember, 2016 |

Mit der Ausbreitung des Internet und den sozialen Medien wird jüngst eine intensive Diskussion geführt, welche normativen Regelungen für diese neuen Medien notwendig sind. Dabei lohnt ein Rückblick auf die Anfänge der Presse, für die zunächst solche Regelungen ebenfalls fehlten. Wie diese sich herausgebildet und bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gewandelt haben, ist Thema eines Aufsatzes von Jürgen Wilke in Jahrgang 18 (2016) des Jahrbuchs für Kommunikationsgeschichte.

Darin zieht der Autor vier Arten von Quellen heran, die Normen des journalistischen Handelns indizieren: 1) Titel der Druckwerke; 2. Rechts- und Gesetzestexte; 3. Zeitungstheoretische Schriften; 4. Journalistische Selbstzeugnisse und Programmschriften. Anhand dieser Quellen belegt Wilke den Wandel von der Wahrhaftigkeit zur Gerechtigkeit als Leitnormen. Abgedruckt ist in dem Aufsatz eine Schrift von 1748, die als frühester deutscher „Pressekodex“ angesehen werden kann, sozusagen als Voräufer desjenigen des Deutschen Presserats heute.

Jürgen Wilke: Von der Wahrhaftigkeit zur Gerechtigkeit. Die historische Herausbildung von Normen journalistischen Handelns. In: Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 18 (2016) S. 24-50.