Berichterstattung über Bundestagswahlkampf 2021
admin | Sonntag, 23. Juli, 2023 |Zu den „Klassikern“ der Wahlkampfforschung in Deutschland gehören die von Jürgen Wilke und Carsten Reinemann vor gut zwei Jahrzehnten initiierten Studien zur Berichterstattung deutscher Tageszeitungen über die Bundestagswahlkämpfe und die Darstellung der jeweiligen Kanzlerkandidaten. Die jüngste dieser Studien zum Wahlkampf 2021, diesmal von Melanie Leidecker-Sandmann, Christian Schäfer-Hock und Jürgen Wilke organisiert und verantwortet, ist jetzt wieder im Druck erschienen.
Die Studie trägt den Titel „Ein Wahlkampf wie kein anderer?“ und greift damit eine Behauptung von Armin Laschet, dem Kanzlerkandidaten der CDU/CSU, auf. Sie untersucht die Berichterstattung über den Wahlkampf 2021 im Vergleich zu den vorangegangenen Wahlkämpfen seit 1949. Dafür wurde – wieder mit Förderung der FAZIT-Stiftung – eine Inhaltsanalyse der vier Tageszeitungen „Frankfurter Rundschau“, „Süddeutsche Zeitung“, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Die Welt“ vier Wochen vor dem Wahltag vorgenommen. Aspekte, die untersucht wurden, waren der Umfang und der Verlauf der Berichterstattung, die Darstellungsformen, die Quellen und Urheber, die Anlässe und Themen sowie die Personalisierung, die Authentizität (durch Zitate) und die Visualisierung mittels Fotos. Neu war in diesem Wahlkampf, dass es diesmal zwei Kanzlerkandidaten und eine Kanzlerkandidatin gab und dass keiner von diesen einen sonst üblichen Amtsbonus besaß. Das schlug sich in der Bewertung der Kandidaten und Kandidatin nieder. Die im Titel aufgeworfene Frage wird in der Studie mit Ja und Nein beantwortet. Armin Laschet zumindest wurde von den Tageszeitungen im Saldo so negativ bewertet wie keiner der Kanzlerkandidaten vor ihm.
Melanie Leidecker, Christian Schäfer-Hock, Jürgen Wilke: Ein Wahlkampf wie kein anderer? Die Presseberichterstattung über die Bundestagswahl 2021 im Langzeitvergleich. In: Christina Holtz-Bacha (Hrsg.) Die (Massen-)Medien im Wahlkampf. Die Bundestagswahl 2021. Wiesbaden: Springer VS, 2023, S. 179-219.