Parlamentarismus und Pressefreiheit
admin | Sonntag, 16. März, 2025 |Parlamentarismus und Pressefreiheit sind zwei Phänomene, die in einem engen Verhältnis zueinanderstehen. Dieser Zusammenhang hat sich aber erst in einer langen historischen Entwicklung herausgebildet und konkretisiert. Das gilt zumindest für Deutschland. Wo und wie dies geschah, untersucht Jürgen Wilke in einem Beitrag zu der Festschrift für Rudolf Stöber, die dem Bamberger Kollegen bei seiner Abschiedsvorlesung am 6. Februar 2025 überreicht wurde.
Untersucht wird der Zusammenhang am Beispiel des Großherzogtums Baden, das in dieser Hinsicht im frühen 19. Jahrhundert ein Vorreiter war. Dort wurden nicht nur eine der ersten verfassungsmäßigen Garantien der Pressefreiheit und ein vergleichsweise liberales Pressegesetz realisiert. In den Landständen fanden vielmehr auch intensive Debatten samt Abstimmungen über die Pressefreiheit statt, in denen parlamentarische Praktiken eingeübt wurden. Das fand selbst noch nach dem Erlass der Karlsbader Beschlüsse statt, durch die 1819 im Deutschen Bund erneut die Zensur wieder eingeführt wurde. Erst 1848 konnte man zu dem früheren Pressegesetz zurückkehren.
Parlamentarismus und Pressefreiheit. Baden als Vorreiter in Deutschland. In: Gabriele Mehling, Kristina Wied, Michael Wild (Hrsg.): In: Medien bewahren und verändern. Festschrift für Rudolf Stöber. S. 292-314. Berlin/Bonn 2025: de Gruyter/Saur.